Die Fachgebiete
Beratung - Verhandlung - Prozessführung
Unsere Schwerpunkte im Überblick
Straf- und Verfahrensrecht
Wenn gegen Sie der Vorwurf einer Straftat geäußert wird, sollten Sie dies unbedingt ernst nehmen. Oberstes Gebot hierbei: „Schweigen ist Gold.“ Dies bedeutet, dass Sie nie eine Aussage bei der Polizei machen sollten, ohne dass Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte.
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Allgemeines Zivilrecht
Der Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst sämtliche Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, sei es ein Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder die Übertragung eines Grundstücks.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsregeln, die sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen. Weiterhin gehören die Rechtsvorschriften, welche die Rechte und Pflichten von Betriebsräten und Tarifvertragsparteien zum Arbeitsrecht regeln.
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Familienrecht
Im Bereich des Ehe- und Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Problemen im Zusammenhang mit den ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Seite.
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Ausländerrecht
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs.1 Grundgesetz ist, namentlich der ausländische Staatsangehörige und der Staatenlose. Ist ungewiss, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, so gilt sie als Ausländer.
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Steuerrecht
Es existiert kein Rechtsgebiet, welches nicht unter dem Einfluss des Steuerrechts steht. Wir bieten Ihnen die Verzahnung der Dienstleistungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten und decken speziell die Schnittstelle dieser beiden Rechtsgebiete ab.
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Ordnungswidrigkeitenrecht
Auch wenn es in diesem Bereich nicht um Freiheitsstrafen geht, kann es durch die Verhängung von Bußgeldern, im Verkehrsrecht im Zusammenhang mit Fahrverboten und Eintragungen ins Verkehrszentralregister zu nachhaltigen Konsequenzen bei den Betroffenen kommen