Die Fachgebiete / Steuerrecht
Zuständiger Anwalt -
RA Hablizel
Steuerrecht
Es existiert kein Rechtsgebiet, welches nicht unter dem Einfluss des Steuerrechts steht. Wir bieten Ihnen die Verzahnung der Dienstleistungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten und decken speziell die Schnittstelle dieser beiden Rechtsgebiete ab. So lässt sich beispielsweise ein Unternehmertestament oder eine Erbauseinandersetzung nicht sinnvoll ohne Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten durchführen. Gleiches gilt für Gesellschaftsgründungen oder -verkäufe. Im Einzelnen bieten wir:
- Führen von Einspruchs- und Klageverfahren vor Finanzgerichten bundesweit
- Buchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschlüsse
- Steuererklärungen
- Gründung und Umwandlungen von Gesellschaften
- Erbschaftsteuerrecht
- Steuerstrafrecht
Wann immer es zum Steuerstreit kommt, leisten wir Rechtshilfe. Wir kennen die Besonderheiten und Fallstricke, wenn man außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren führt.
Unsere Rechtshilfe umfasst:
- Rechtsbehelfe gegen fehlerhafte Steuerbescheide und Haftungsbescheide
- vorläufigen Rechtsschutz und Abwehr ungerechtfertigter Steuerforderungen
- Prozessvertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Rechtsschutz bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
Wir beraten und vertreten Sie gern in allen steuerlichen Angelegenheiten.